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Liebe Schülerin, lieber Schüler!
Dieses Informationsblatt soll dir helfen, häufig gestellte Fragen zur schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung in der 9. Klasse zu beantworten. Bitte gehe alle Punkte sorgfältig durch, damit du nicht aufgrund unzureichender Informationen für dich nachteilige Entscheidungen triffst.
Wenn du nach dem Lesen noch weitere Fragen hast, wende dich bitte an deine Klassenlehrerin/deinen Klassenlehrer, sie/er wird dir mit sachkundigem Rat helfen können.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
Warum werden überhaupt Abschlussprüfungen durchgeführt?
Das Kultusministerium will mit den Prüfungen die Qualität der Abschlüsse und vergleichbare Leistungsanforderungen innerhalb einer Schule und unter den Schulen des Landes und im Bundesgebiet sichern. Inzwischen werden in fast allen Bundesländern Abschlussprüfungen dieser Art durchgeführt.
Wer ist von den Abschlussprüfungen betroffen?
Alle Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 9 HZ einen Abschluss erwerben und die Schule danach verlassen wollen, müssen an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Wenn du die Schule nach Klasse 9 verlassen willst und nicht an der Abschlussprüfung teilnimmst, erhältst du lediglich ein Abgangszeugnis. Damit hast du nur sehr geringe Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Welche Abschlüsse kann ich nach dem 9. Schuljahrgang erwerben?
Nach dem 9. Schuljahrgang kannst du den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben, wenn du die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abschlussprüfungen erfüllt hast und unter den Fächern der Abschlussprüfung nur ein Fach mit einer schlechteren Jahresnote als ausreichend ist. Wenn du aufgrund deiner guten Noten in den 10. Jahrgang wechseln willst, erhältst du ein Versetzungszeugnis nach Klasse 10.
Welchen Abschluss kann ich erhalten, wenn unter den Fächern der Abschlussprüfungen nur ein Fach mit einer schlechteren Jahresnote als ausreichend ist, dafür aber in anderen Fächern zwei oder drei mangelhafte Leistungen vorliegen?
Dieses Ergebnis kann auftreten, ist aber selbstverständlich nicht anzustreben. Du musst grundsätzlich versuchen, ein solches Ergebnis zu verhindern, wenn du nicht abhängig sein willst von der Entscheidung der Versetzungskonferenz. In dem oben genannten Fall hängt es ganz von der Entscheidung der Versetzungskonferenz und deinem anderen Notenbild ab, ob sie von der Möglichkeit des Ausgleichs Gebrauch machen kann und will.
Was passiert, wenn die Versetzungskonferenz mir keinen Abschluss geben kann?
In diesem Fall kannst du den 9. Jahrgang noch einmal wiederholen. Solltest du das nicht wollen oder ihn bereits einmal wiederholt haben, dann erhältst du ein Abgangszeugnis. Wenn du die 9. Klasse wiederholst und nicht in die 10. Klasse wechseln willst, musst du erneut an der Abschlussprüfung teilnehmen.
Sind die Abschlussprüfungen zusätzliche Prüfungen?
Auch wenn du in diesem Informationsblatt noch lesen wirst, dass die Prüfungen mit besonderer Gewichtung in die Gesamtjahresnote einfließen, solltest du wissen, dass von dir nur das verlangt wird, was du bei einer regelmäßigen und aktiven Teilnahme am Unterricht auch bewältigen kannst. Die schriftlichen Prüfungen ersetzen im jeweiligen Fach die letzte Klassenarbeit.
Welche Fächer werden schriftlich geprüft?
Mathematik und Deutsch sind für alle verbindliche schriftliche Prüfungsfächer.
Unterscheidet sich die schriftliche Prüfung von einer normalen Klassenarbeit?
Die schriftliche Prüfung dauert in beiden Fächern 120 Minuten. Zudem erhältst du eine Einlesezeit von 15 Minuten, da zwei Vorschläge zur Wahl gestellt werden. Du musst dich für einen Vorschlag entscheiden. Die Aufgabenstellungen erwachsen aus dem Unterricht des gesamten Schuljahres und werden zentral vom Kultusministerium gestellt. Die Schulen erhalten die Aufgaben erst einen Tag vor der Prüfung. Daher ist es besonders wichtig, dass du während des gesamten Jahres aktiv am Unterricht teilnimmst.
Wann finden die schriftlichen Prüfungen statt?
Die schriftlichen Prüfungen werden in Niedersachsen an zwei Tagen durchgeführt. Die Prüfung in Deutsch findet am 1.06.2007 (Nachschreibterm 12.06.2007) und in Mathematik am 5.06.2007 (Nachschreibtermin 14. 06.2007) statt.
Welche Bedeutung hat die Zensur in der schriftlichen Prüfung?
Deine Lehrerin/ dein Lehrer in dem Fach der schriftlichen Prüfung korrigiert und bewertet deine Arbeit gemeinsam mit einem weiteren Fachlehrer der Schule. Die Note für die schriftliche Arbeit macht ein Drittel der Jahresnote (Gesamtnote) aus. Du siehst also, welches Gewicht die neuen Abschlussprüfungen haben.
Wie werde ich auf die schriftlichen Prüfungen vorbereitet?
Das Kultusministerium hat den Schulen die Themeninhalte für die Fächer Mathematik und Deutsch mitgeteilt. In diesen beiden Fächern werden die Lehrerinnen und Lehrer diese Themeninhalte behandeln. In Mathematik enthält die Vorgabe auch eine kleine Formelsammlung, die dein Mathematiklehrer/deine Mathematiklehrerin mit dir besprechen wird. Damit du dich an die Prüfungssituation gewöhnen kannst, findet Ende November/Anfang Dezember ein ‚Probelauf' für die schriftlichen Prüfungen an unserer Schule statt.
Welches Fach kann ich für die mündliche Prüfung wählen?
Für die mündliche Prüfung kannst du dich für ein Fach deiner Wahl entscheiden. Außer Sport kannst du jedes Fach wählen. Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind im Regelfall von der Wahl ausgeschlossen. Nur wenn deine schriftliche Prüfung deinen Erwartungen überhaupt nicht entsprochen hat, kannst du eine zusätzliche mündliche Prüfung in Mathematik oder Deutsch spätestens zwei Werktage vor dem angesetzten Prüfungszeitraum beantragen. Du hättest in diesem Fall also zwei mündliche Prüfungen. In jedem Fall solltest du dich für die Wahl des mündlichen Prüfungsfaches von deinem Klassenlehrer/deiner Klassenlehrerin und deinem Fachlehrer/deiner Fachlehrerin beraten lassen. Darüber hinaus kann auch die Prüfungskommission aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung sich dafür entscheiden, dich in einem Fach, das du bereits schriftlich abgelegt hast, zusätzlich prüfen zu lassen. Diese Entscheidung muss dir spätestens 4 Werktage vor dem Prüfungszeitraum mitgeteilt werden.
Kann ich auch Epochalfächer wählen?
Du kannst für die mündliche Prüfung auch ein Epochalfach wählen. Da die Termine für die mündliche Prüfung am 27.06. und 28.06. liegen, solltest du aber bedenken, dass ein Fach aus dem ersten Halbjahr von dir eine umfangreiche Wiederholung voraussetzt und du vielleicht den Fachlehrer überhaupt nicht mehr im Unterricht hast.
Welche Bedeutung hat die Zensur in der mündlichen Prüfung?
Die Note für die mündliche Prüfung macht ein Drittel der Jahresnote (Gesamtnote) aus.. Es wird also kein Unterschied zwischen der mündlichen Prüfung und der schriftlichen Prüfung gemacht. Wenn du Deutsch oder Mathematik als zusätzliches mündliches Prüfungsfach gewählt hast (das machst du nur dann, wenn aus deiner Sicht die schriftliche Prüfung schlecht ausgefallen ist) oder die Prüfungskommission für dich in einem dieser Fächer eine zusätzliche mündliche Prüfung angesetzt hat, damit du noch einen Abschluss erreichen kannst, dann setzt sich die Prüfungsnote aus zwei Dritteln schriftlicher und einem Drittel mündlicher Prüfungsnote zusammen. Die Gesamtgewichtung (ein Drittel der Jahresnote) bleibt bestehen.
Kann ich die mündliche Prüfung ersetzen?
An die Stelle der mündlichen Prüfung kannst du eine besondere Prüfungsleistung setzen, die schriftlich oder fachpraktisch darzustellen und in einem Kolloquium zu präsentieren oder zu erörtern ist. Wenn du dies vorhaben solltest, solltest du frühzeitig mit deinem Klassenlehrer/deiner Klassenlehrerin darüber reden.
Wer führt die Prüfung durch?
Deine Lehrerin/ dein Lehrer in dem von dir gewählten Fach legt die für dich vorgesehene Prüfungsaufgabe fest und führt auch die mündliche Prüfung durch. Eine weitere Fachlehrkraft der Schule hat vor allem die Aufgabe, ein Protokoll von der mündlichen Überprüfung anzufertigen, ist aber auch an der Notenfindung beteiligt. Im Unterschied zu den schriftlichen Prüfungen stellt das Land Niedersachsen für die mündliche Prüfung keine zentralen Prüfungsaufgaben.
Was wird in der mündlichen Prüfung gefragt?
Die mündliche Prüfung bezieht sich ebenso wie die schriftlichen Prüfungen auf die Unterrichtsinhalte des laufenden Schuljahres.
Wie lange dauert die mündliche Prüfung und wie wird sie durchgeführt?
Die mündliche Überprüfung dauert höchstens 20 Minuten. Auf die mündliche Prüfungsaufgabe kannst du dich in einem Vorbereitungsraum unter Aufsicht mindestens 20 Minuten vorbereiten. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung.
Wann findet die mündliche Prüfung statt?
Die mündliche Prüfung findet in der Woche vom 25.06. bis 29.06.2006 statt. Der genaue Termin wird noch später veröffentlicht, wenn die Wahlen zu den mündlichen Prüfungen ausgewertet sind.
Wer darf bei meiner mündlichen Prüfung zuhören?
Zuhörer bei der mündlichen Überprüfung können ein Mitglied des Schulelternrates, ein Mitglied des Schülerrates, bis zu zwei Schülerinnen und Schüler des 8. Schuljahrganges sowie Lehrkräfte der Schule sein. Du kannst aber durch einen entsprechenden Vermerk auf deinem Wahlbogen verlangen, dass mit Ausnahme der Lehrkräfte die anderen aufgeführten Personen von der Teilnahme an deiner Prüfung ausgeschlossen werden.
Kann ich von der mündlichen Prüfung befreit werden?
Eine Befreiung von der mündlichen Prüfung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich nicht an den Prüfungen teilnehme?
Wenn du aus Gründen nicht teilnimmst, die du selbst zu vertreten hast (keine Lust, zu spät aufgestanden etc.), wird der jeweilige Prüfungsteil mit der Note ungenügend bewertet. Wenn du aber aus einem nicht selbst zu vertretenden Grund (in der Regel liegt eine Krankheit vor) eine oder alle Prüfungen versäumst, erhältst du Gelegenheit die Prüfung nachzuholen. Für versäumte schriftliche Prüfungen hat das Land bereits Nachreibtermine festgelegt. Allerdings erwarten wir von dir, dass du im Falle deiner Abwesenheit aus Krankheitsgründen die Schule vor dem Beginn der Prüfung benachrichtigst und nachträglich ein ärztliches Attest vorlegst.
Wann erfahre ich die Ergebnisse der Prüfungen?
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erfährst du spätestens vier Tage vor dem Zeitraum der mündlichen Prüfungen. Die Ergebnisse der mündlichen Prüfung erfährst du jeweils am Ende des jeweiligen halben oder ganzen Prüfungstages. Darüber hinaus erhältst du nach dem Ende der gesamten Prüfungen noch einen Bescheid, in dem die Ergebnisse der gesamten Prüfungen aufgelistet sind.
Kann ich meine Prüfungsakten und die Arbeiten einsehen?
Die Schule teilt dir mit, in welchem Zeitraum du Einsicht in deine Prüfungsunterlagen unter Aufsicht nehmen kannst.
Rastede, im September 2006
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